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Über uns

Unsere Mediatoren.

mediation.mh ist ein auf Kommunikation und ADR-Verfahren spezialisiertes Büro mit Wirtschaftsmediatoren in Mimbach/Amberg, Regensburg, Potsdam und Starnberg. Wir sind für Sie zuerst Anlaufstelle zur Verfahrensklärung.

Schwerpunkte

ADR, Wirtschaftsmediation
Konfliktmanagement
Seminarleitung

Monika Hebeisen
Gründerin und Inhaberin von mediation.mh

Schwerpunkte

Wirtschaftsmediation
Familienmediation
Nachbarschaftsmediation

Dr. Friedrich Hebeisen
Diplom-Mathematiker, mediation.mh Starnberg

Schwerpunkte

Baumediation
Wirtschaftsmediation
Immobilienmediation
Insolvenzmediation

Gero Hebeisen
Dipl.-Ing. Bauwesen, mediation.mh Potsdam

Schwerpunkte

Familienmediation
Erbmediation
Nachbarschaftsmediation
Ehrenamt
Konfliktberatung in der Flüchtlingsarbeit

Kathrin Birzer
Juristin, Assistenz und Organisation mediation.mh Hahnbach/Amberg

Schwerpunkte

Familienmediation
Trennungsmediation
Erbmediation
Gesundheitswesen

Martina Braun-Zweck
Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Chinesische Medizin

Schwerpunkte

Baumediation
Wirtschaftsmediation
Nachbarschaftsmediation
Interkulturelle Mediation

Monika Kunert
Dipl.-Ing., Architektin und Energieberaterin

Schwerpunkte

Wirtschaftsmediation
Familienmediation
Erbmediation
Gebäude- und Baumediation
Personalkonflikte

Renate Stadler
Sozialpädagogin, ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht

Schwerpunkte

Agrarmediation
Betriebsübergabe/-übernahme

Josef Regler
Techniker, Betriebswirt

Schwerpunkte

Gesundheit
Soziales
Familie

Carola Fuchs
Examinierte Krankenschwester und medizinische Kodierfachkraft

Schwerpunkte

Mediation in Jugend-Gewalt-Schule
Jugendliche
Soziales
Flüchtlinge

Julian Felix Kreuzer
Bürokaufmann, Jugendgruppenleiter St. Michael Amberg

Arbeitsweise

Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren.
Kompetenz und Ernennung

1.1 Zuständigkeit
Meditoren sind sachkundig und kompetent in der Mediation. Sie müssen eine einschlägige Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sowie Erfahrungen mit Mediationstätigkeiten auf der Grundlage einschlägiger Standards oder Zulassungsregelungen vorweisen.

1.2 Ernennung
Der Mediator vereinbart mit den Parteien geeignete Termine für das Mediationsverfahren. Der Mediator vergewissert sich hinreichend, dass er die Voraussetzungen für die Mediationsaufgabe erfüllt und dass seine Kompetenz angemessen ist, bevor er die Ernennung annimmt, und stellt den Parteien auf ihren Antrag Informationen zu seinem Hintergrund und seinen Erfahrungen zur Verfügung.

1.3 Bekanntmachung der Dienste des Mediators
Mediatoren können auf professionelle, ehrliche und redliche Art und Weise ihre Tätigkeit bekannt machen.

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

2.1 Unabhängigkeit und Objektivität
Der Mediator darf seine Tätigkeit nicht wahrnehmen bzw., wenn er sie bereits aufgenommen hat, nicht fortsetzen, bevor er nicht alle Umstände, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen oder den Anschein eines Interessenkonfliktes erwecken könnten, offen gelegt hat. Die Offenlegungspflicht besteht im Mediationsprozess zu jeder Zeit. Solche Umstände sind:

  • eine persönliche oder geschäftliche Verbindung zu einer Partei
  • ein finanzielles oder sonstiges direktes oder indirektes Interesse am Ergebnis der Mediation
  • eine anderweitige Tätigkeit des Mediators oder eines Mitarbeiters seiner Firma für eine der anderen Parteien
  • bei finanziellen Angelegenheiten oder in Bezug auf Wohn-/Pflegesituation

In solchen Fällen darf der Mediator die Mediationstätigkeit nur- wahrnehmen bzw. fortsetzen, wenn er sicher ist, dass er die Aufgabe völlig unabhängig und objektiv durchführen kann, sodass die vollkommene Unparteilichkeit gewährleistet ist, und wenn die Parteien ausdrücklich zustimmen.

2.2 Unparteilichkeit
Der Mediator hat in seinem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber stets unparteiisch zu sein und ist gehalten, im Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen.

Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediationsregelung und Vergütunt

3.1 Verfahren
Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien des Mediationsverfahrens das Verfahren und die Aufgaben des Mediators und der beteiligten Parteien verstanden haben. Der Mediator gewährleistet insbesondere, dass die Parteien vor Beginn des Mediationsverfahrens die Voraussetzungen und Bedingungen der Mediationsvereinbarung, darunter insbesondere die einschlägige Geheimhaltungsbestimmungen für den Mediator und die Parteien, verstanden und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben.
Die Mediationsvereinbarung wird auf Antrag der Parteien schriftlich niedergelegt. Der Mediator leitet das Verfahren in angemessener Weise und berücksichtigt die jeweiligen Umstände des Falls, einschließlich einer ungleichen Machtverteilung und des Rechtsstaatsprinzips, eventueller Wünsche der Parteien und der Notwendigkeit einer raschen Streitbeilegung. Die Parteien können unter Bezugnahme auf vorhandene Regeln oder anderweitig mit dem Mediator das Verfahren vereinbaren, nach dem die Mediation vorgenommen werden soll. Der Mediator kann die Parteien getrennt anhören, wenn er dies für nützlich erachtet.

3.2 Faires Verfahren

Der Mediator stellt sicher, dass alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden sind. Der Mediator kann das Mediationsverfahren gegebenenfalls beenden und hat die Parteien davon in Kenntnis zu setzen, wenn:

  • er aufgrund der Umstände und seiner einschlägigen Urteilsfähigkeit die vereinbarte Regelung für nicht durchsetzbar oder für vorschriftswidrig hält
  • er der Meinung ist, dass eine Fortsetzung des Verfahrens aller Voraussicht nach nicht zu einer Regelung führen wird

3.3 Ende des Verfahrens
Der Mediator ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien in voller Kenntnis der Sachlage erzielt wird und dass alle Parteien die Bedingungen der Regelungen verstehen. Die Parteien können sich jederzeit aus dem Mediationsverfahren zurückziehen, ohne dies begründen zu müssen. Der Mediator kann auf Antrag der Parteien im Rahmen seiner Kompetenz die Parteien darüber informieren, wie sie die Vereinbarung formulieren können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie vollstreckbar ist.

3.4 Vergütung
Soweit nicht bereits bekannt, gibt der Mediator den Parteien stets vollständige Auskünfte über die Kostenregelung, die er anzuwenden gedenkt. Er nimmt kein Mediationsverfahren an, bevor nicht die Grundsätze seiner Vergütung durch alle Beteiligten akzeptiert wurden.

Vertraulichkeit

Der Mediator wahrt die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Mediationsverfahren oder im Zusammenhang damit und hält die Tatsache geheim, dass die Mediation stattfinden soll oder stattgefunden hat, es sei denn, er ist gesetzlich oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung zur Offenlegung gezwungen. Informationen, die eine der Parteien dem Mediator im Vertrauen mitgeteilt hat, dürfen nicht ohne Genehmigung an andere Parteien weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe.

Quelle

European Code of Conduct for Mediators, in englischer Version abgedruckt in ZKM 4/2004, S.148 und nachzulesen unter http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/news/news_adr_code_en.pdf, hier zitierte deutsche Übersetzung in Mediationsreport 8/2004, S. 3.

Vermittlung

Wie vermitteln wir?
Nach einer Schilderung Ihrer Situation werden wir Ihnen geeignete Verfahren vorstellen. 17 verschiedene Konfliktlösungsverfahren stehen den Konfliktparteien in Deutschland zur Verfügung. In vielen Ländern ist Mediation als vorgerichtliches Verfahren verankert, in Deutschland als Sollbestimmung vor Klageerhebung. Damit stehen Ihnen sehr flexible und schnell einsetzbare Verfahren zur Verfügung:
  • Wir entwickeln projektbezogene Kommunikationskonzepte. Durch Commitment und Konfliktprävention zum Projekterfolg.
  • Als Vorinstanz werden in unserem Büro über 85 Prozent der strittigen Verfahren zu einer Win-Win-Situation geführt. Falls das Verfahren wider Erwarten nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt, besteht für Sie die Möglichkeit Ihre Ansprüche gesetzlich durchzusetzen.

  • Präventive Unterstützung im unternehmerischen Konfliktmanagement. Wir bilden beispielsweise Mitarbeiter in Konfliktkommunikation/Wirtschaftsmediation aus, betreuen extern innerbetriebliche Angelegenheiten und moderieren Konfliktgespräche am Runden Tisch.

  • Konfliktcoaching verschafft die Möglichkeit in Konfliktsituationen erfolgreiche Handlungsmuster zu verankern, sowie eine professionelle Haltung im Konfliktfall zu erwerben. Erfolgreiche Betriebsübergaben/-übernahmen von Familienbetrieben, einvernehmliche Trennungen in Gesellschaften und im Privatbereich sind Ergebnis unserer Unterstützung.

  • Zur Optimierung der persönlichen Streitkultur und einem professionellen Umgang in strittigen Angelegenheiten schulen wir in Mediation und Konfliktcoaching.

Wo vermitteln wir?

Auch wenn bereits eine Partei (oder auch beide Parteien) anwaltlich vertreten ist, können wir ein Ruhen des Verfahrens beantragen, um die Angelegenheit noch/endlich beilegen zu können.

Fragen Sie uns speziell in Ihrer Angelegenheit, ob der Fall in einer Mediation oder einem anderen außergerichtlichen Verfahren lösbar ist.

Pflege und Betreuung

Konflikte zwischen:

  • Betreuungs-Bevollmächtigten und Angehörigen
  • Angehörigen
  • Pflege(-heim, -personal) und Angehörigen
  • bei finanziellen Angelegenheiten oder in Bezug auf Wohn-/Pflegesituation

Unsere Mediationen finden zeitnah und flexibel statt, damit schnell Lösungen möglich werden.

Erben und Vererben

Erbengemeinschaften sind häufig echte Zwangsgemeinschaften und führen nicht selten zu folgeschweren Zerwürfnissen innerhalb der Familien.
Die Erben sind gezwungen, durch gemeinsames Handeln die Erbteilung herbeizuführen, wenn Sie über ihr Erbteil wirtschaftlich unabhängig verfügen wollen. Sinnvolle Lösungen können nur einvernehmlich gefunden werden

Konflikte entstehen häufig, z.B. wegen:

  • Höhe der Pflichtteilsansprüche
  • Wert der vererbten Nachlassgegenstände, Immobilien oder Kunstgegenstände
  • Schulden, Ansprüche Dritter, Verbindlichkeiten
  • Vollmachten, Testamentsvollstreckung
  • Bestattung
  • Familiengrab

Unsere Mediationen vermeiden langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Miete und Wohnen

Streit zwischen:

  • Nachbarn
  • Mietern und Vermietern
  • Hausverwaltungen und Nachbarn
  • Hausverwaltungen und einzelnen Mietern

Themen sind u.a.:

  • Kündigungen (Eigenbedarf, Tod des Mieters)
  • Schimmel
  • Schäden am Mietobjekt

Unsere Mediationen werden auch vom Verband Wohneigentum in Anspruch genommen.

Verkehr und Mobiität
  • Drohnenflug
  • Kfz. Händler und -Werkstätten
  • Verkehrsunfall
  • Fahrrad

Wir suchen gemeinsam wirtschaftliche und faire Lösungen.

Wirtschaft

Personalkonflikte:

  • Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen
  • Umstrukturierungen
  • Vertragsstrafen
  • Arbeitszeugnisse
  • Krankmeldungen
  • Wettbewerb
  • Mobbing
  • Urlaub
  • Fehlzeiten

Gesellschafterkonflikte:

  • Gründung/ Umstrukturierung von Unternehmen
  • Entnahmepolitik
  • Unternehmensstrategien
  • Vertragsauslegungen
  • Regressansprüche
  • Planung und Gestaltung von Unternehmensnachfolgen
  • Interessenorientierte Vertragsgestaltungen
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Gesellschaft und Geschäftsführern
Bau-/Architektenkonflikte
  • Generalunternehmungen
  • Leistungs-/Vergütungs- und Haftungskonflikte
  • Bauablaufstörungen
  • Baustillstand
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Projektbegleitung (Nachbarschaft, Bauzeitenpläne, Mängel)

Unsere Verfahren sind vertraulich und ohne Öffentlichkeit, lange Prozesswege oder –Instanzenwege werden vermieden.

Unsere Standorte

Hier finden Sie uns.
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