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Konflikte am Arbeitsplatz

Wirtschafts­mediation.

Konflikte rund um den Arbeitsplatz eines Mitarbeiters, Streitigkeiten mit Verbrauchern oder Auseinandersetzungen mit Partnerunternehmen: Im unternehmerischen Alltag lassen sich Konflikte nicht vermeiden.
Die Entwicklung einer produktiven Konfliktkultur ist nicht nur eine soziale, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.
Konflikte binden erhebliche Ressourcen im Unternehmen und verursachen sehr hohe (oft unterschätzte) Kosten. Gerade im Wirtschaftsbereich wird Mediation deshalb zunehmend als bevorzugte Form der Streitbeilegung eingesetzt. Das Mediationsverfahren ist auch hier als methodisches Vorgehen universell einsetzbar.

Mediationsklausel

Beispiel einer Mediationsklausel:


1. Die Parteien werden versuchen Streitigkeiten, die bei der Durch¬führung dieser Vereinbarung entstehen zunächst durch eigene Verhandlung innerhalb der ersten 30 Tage zu lösen.


2. Gelingt den Parteien keine einvernehmliche Lösung, wird binnen 60 Tagen nach Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Mediationsverfahren durchgeführt. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden.

3. Anstelle eigener Verhandlungen können die Parteien auch unmittelbar eine Mediation durchführen. Die Bereitschaft, eine Mediation durchzuführen ist eine Prozessvoraussetzung. Der Mediator hat die Teilnahme zu bescheinigen.

4. Die Auswahl des Mediators obliegt den Parteien. Auch entscheiden sie über die Zahl der zu involvierenden Mediatoren und über deren Anforderungen. Können sie sich nicht auf einen Mediator verständigen, wenden Sie sich an eine vom OLG anerkannte Gütestelle.


5. Entsteht das Bedürfnis für Eilentscheidungen im Verlauf der Verhandlungen, auf die sich die Parteien nicht verständigen können, dann steht es ihnen nach einer begründeten Information an die Gegenseite frei, das Gericht anzurufen. Die Eilbedürftigkeit ist nachzuweisen. Sofern eine Mediation bereits anhängig ist, ist sie dem Mediator zuvor mitzuteilen.


Hintergrund

  • Eine Mediationsklausel erhebt im Regelfall die Durchführung der Mediation zu einer Prozessvoraussetzung, sie muss also bei der Einreichung einer Klage vorliegen
  • Wird trotz dem Vorliegen einer Klausel keine Mediation durchgeführt, ist die Klage dem Willen der Parteien gemäß als unzulässig abzuweisen
  • Das Gericht hat kein Ermessen bei der Auslegung dieser Klausel, allenfalls bei der Frage, ob ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde oder nicht.Vorzuschreiben ist allenfalls, dass die Parteien sich zu einem solchen Verfahren verabreden und es versuchen. Kommt das Gericht dann zu dem Ergebnis, dass ein Mediationsverfahren nicht einmal versucht wurde, dann muss es die Klage als unzulässig abweisen
  • Eine Änderung der bereits bestehenden Verträge hinsichtlich dieser Klausel muss mit dem Vertragspartner einvernehmlich geschehen
Welche Konflikte?

Entsprechend der europäischen Mediationsrichtlinie sind uns für unsere Parteienvereinbarung die drei V (Vertraulichkeit, Vollstreckbarkeit und Verjährung) wichtig.

»Innerbetriebliche Konflikte werden zunehmend mit Hilfe von Mediationsverfahren beigelegt, weil im Unterschied zu Verfahren vor den Arbeitsgerichten auch nicht justitiable Beziehungs- und Teamkonflikte gelöst werden können.
Bei B2B-Konflikten spielen die vergleichsweise kurze Dauer, geringe Kosten und die große Beteiligungswahrscheinlichkeit eine wichtige Rolle. Insbesondere unsere Einzelgespräche verhelfen zu signifikant größeren Einigungsmöglichkeiten, da hier nicht nur ein offener Raum geschaffen wird, sondern auch ein geschützter, der eine Öffnung der Parteien gegenüber dem Mediator – auch hinsichtlich einer Bereitschaft zur Einigung – häufig erst ermöglicht.
Im Wirtschaftsverfahren werden neben der Vertraulichkeit, besonders die Flexibilität des Verfahrens und die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer geschätzt.«

Präventive Dealmediation

  • Vertragsverhandlungen
  • Interessengerechte Entscheidungsfindung (Nachfolgeregelung)
  • Mdiative Begleitung von Changeprozessen bei Umstrukturierungen

Konflikte im Unternehmen

  • Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Vorgesetzten und Mitarbeitern
  • Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat
  • zwischen Partnern/Gesellschaftern/Eigentümern, insbesondere in Familienunternehmen, beispielsweise bei Nachfolgeregelungen, Erbstreitigkeiten
  • zwischen Abteilungen/Arbeitseinheiten
  • konzerninterne Konflikte aufgrund Fusionen, Übernahmen, Umstrukturierungen

Personalkonflikte

  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten

Konflikte zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern

  • Verhandlungen über (bestehende) Verträge
  • Konflikte bei Dauerschuldverhältnissen
  • Konflikte zwischen Franchisegeber und -nehmer
  • Konflikte mit Lieferanten

Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden

  • Verhandlungen über (bestehende) Verträge
  • Streit über Gewährleistung und Zahlungsverzug
  • Konflikte zwischen Unternehmen und Behörden/Nachbarn, beispielsweise bei Baurecht, Umwelt, Abgaben, …
  • Störungen und Emissionen
Was sind die Vorteile?
  • Selbstbestimmung und Planungssicherheit: keine Entscheidung durch Dritte; die Parteien bestimmen Anfang, Ende, Inhalt und Ergebnis des Mediationsverfahrens
  • Zukunftsorientierte Lösung bei der alle Seiten gewinnen können (sog. win-win-Situation)
  • Hohe Erfolgschancen: bei Durchführung eines fachgerechten Mediationsverfahrens liegt die Einigungsquote i.d.R. bei 80-90 Prozent
  • Angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele der Parteien
  • Unbürokratisches, flexibles Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung)
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der geschäftlichen und persönlichen Beziehungen
  • Erzielung wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Ergebnisse
  • Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren, insb. bei mehreren Instanzen
  • Reduzierung der (Rechtsverfolgungs-)Kosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen, Vermeidung von Reibungsverlusten (z.B. Abstellen von Mitarbeitern, interne und externe Besprechungen zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren)
  • Vertraulichkeit, Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlust, keine Presse
  • nachhaltige Steigerung der persönlichen und betrieblichen Produktivität durch die Erfahrung konstruktiver Konfliktlösungsverfahren
  • Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren, nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens
  • Anschließend weiterhin bestehende Möglichkeit juristisch vorzugehen
Wie ist der Ablauf?

I. Vorbereitungsphase

  • Fallzuweisung/Beauftragung (Intake)
  • Informationssammlung und Vorprüfung (Screening)
  • Kontaktaufnahme mit den Parteien – ggf. vorbereitendes Treffen mit den (einzelnen) Parteien
  • Auftragsklärung
  • Mediationsvereinbarung

II. Vermittlungsphase – Mediationsgespräch

  • Einführung
  • Standpunkte/Problemdefinition/Agenda
  • Exploration: Konflikterhellung und Interessensklärung
  • Entwicklung von Optionen/Verhandlungen
  • Problemlösung/Vereinbarung

III. Post-Mediations-Phase/Umsetzungsphase

  • Auf Wunsch der Parteien Überprüfung der Vereinbarung durch einen neutralen Juristen
  • ggf. offizielle Anerkennung und Ratifikation (z.B. notarielle Beurkundung, Gericht)
  • Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarung (monitoring)
  • Reflexion der Mediatoren (debriefing)
  • ggf. follow-up

Wirtschaftsmediation unterliegt der Schweigeverpflichtung, die Kosten sind transparent. Das Verfahren kann mit einem verbindlichen Ergebnis abgeschlossen werden.

Dauer und Kosten

Die Dauer einer alternativen Streitbeilegung richtet sich nach der Komplexität und Art des Beilegungsverfahrens.
Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt in der Regel 1½ bis 2 Stunden. Bei komplexeren Verfahren werden Tagestermine vereinbart, viele strittige Angelegenheiten können bereits in einem Termin beigelegt werden. Unsere Mediatoren sind besonders geschult und im wirtschaftlichen Kontext erfahren.
Die Kosten des Mediationsverfahrens werden nach Zeitaufwand berechnet. Sie betragen bei pro Zeitstunde 150.- Euro (zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Diese Kosten werden mit den Konfliktpartnern paritätisch geteilt, bei zwei Konfliktparteien 75.-Euro/TN/h.
Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 3 bis 9 Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt 1 bis 1,5 Jahre, ein Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die gerichtliche häufig vorgeschlagene 50/50 Entscheidung lässt den versprochenen „gerechten Ausgang“ zu einer rein wirtschaftlichen Entscheidung werden.
Einen Kostenvergleich bietet der Prozesskostenrechner von RiOLG Franz Dimbeck.
Nicht berechnet sind Konfliktnebenkosten, die ein Gerichtsverfahren verursacht.
Sie können auch hoch komplexe Streitfragen im Rahmen einer Mediation im Hinblick auf das Verfahren selbstbestimmt und planungssicher (individuell abgestimmte Zeit- und Ortswahl) in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie umfassend und nachhaltig (ohne Folgekonflikte oder weitere Instanzen) regeln.

Aktuelle Ausbildung
  • 8 Seminarblöcke i.S.d. ZMediatAusbV
  • Gesamtumfang von 130 Stunden (entspricht Anforderungen des Mediationsgesetzes)
  • Kleine Gruppe, begrenzte Teilnehmerzahl (max. 12 Personen)
  • Besonderes Kennzeichen unseres Ausbildungsangebots ist unsere Praxisgarantie

Die transdisziplinären Lehrinhalte werden in einem intensiven Training bei hoher Methodenvielfalt von anerkannten, erfahrenen Mediationstrainern (in Praxis- und Ausbildung) und auf der Basis von Praxisfällen aus dem wirtschaftlichen Kontext durchgeführt. Die Workshops erfolgen in einer kleinen überschaubaren Gruppe. Die Ausbildung richtet sich nach den Anforderungen des Mediationsgesetzes. Die Teilnehmer/innen erhalten für jeden Ausbildungsabschnitt (Grund- bzw. Aufbaukurs) eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.

Inhalte

  • Grundlagenwissen
  • Verhandlungstechniken und –Kompetenz
  • Ablauf und Rahmenbedingungen
  • Gesprächsführung und Kommunikationstechniken
  • Moderationstechniken und Visualisierung
  • Umgang mit schwierigen Situation (Blockanden, widerstände, Eskalation, Machtungleichgewicht)
  • Konfliktkompetenz (Konflikttheorien, Erkennen von Konfliktdynamiken, Interventionstechniken)
  • Entwicklung persönlicher Kompetenz (Reflexion, Rollendefinition, Feedbacktechniken, Analysetechniken, Supervision)
  • Konfliktmanagement im Unternehmen (Werteentscheidungen, Verzahnung, konfliktinduzierte Unternehmensrisiken, Konfliktanlaufstellen und Strukturen)
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