
Monika Hebeisen
- Gründerin und Inhaberin von mediation.mh
- Wirtschaftsmediationsstudium (Univ. of A. Sciences)
- Gründungsmitglied der Integrativen Mediation (IM) im Dachverband der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM)
- Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der IM
- Mediatorin der IHK München und Regensburg
- Konfliktcoach
- ADR, Wirtschaftsmediation
- Konfliktmanagement
- Seminarleitung

Dr. Friedrich Hebeisen
- mediation.mh Starnberg
- Diplom-Mathematiker
- Vorstand einer Versicherungsgesellschaft
- Wirtschaftsmediation
- Familienmediation
- Nachbarschaftsmediation

Gero Hebeisen
- mediation.mh Potsdam
- Diplom-Ingenieur Bauwesen
- Ö.b.u.v. Sachverständiger für Holz-und Bautenschutz
- Präsident des Deutschen Holz und Bautenschutz Verbandes
- Baumediation
- Wirtschaftsmediation
- Immobilienmediation
- Insolvenzmediation

Kathrin Birzer
- mediation.mh Hahnbach/Amberg
- Juristin
- Mediatorin
- Assistenz und Organisation mediation.mh
- Tätigkeit als Berufsbetreuerin
- Schlichterin für den BdB
- Familienmediation
- Erbmediation
- Nachbarschaftsmediation
- Ehrenamt
- Konfliktberatung in der Flüchtlingsarbeit

Martina Braun-Zweck
- Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Chinesische Medizin
- Familienmediation
- Trennungsmediation
- Erbmediation
- Gesundheitswesen

Monika Kunert
- Diplom-Ingenieurin (FH)
- Architektin
- Energieberaterin für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Baumediation
- Wirtschaftsmediation
- Nachbarschaftsmediation
- Interkulturelle Mediation

Renate Stadler
- Sozialpädagogin
- Führungserfahrung im wirtschaftlichen HR-Management (über 30 Jahre)
- Spezialisiert auf Krisenmanagement, Coaching, Teambildungsprozesse und Konfliktmanagement
- Ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht (5 Jahre)
- Wirtschaftsmediation
- Familienmediation
- Erbmediation
- Gebäude- und Baumediation
- Personalkonflikte

Josef Regler
- Techniker; Betriebswirt
- Imker
- Feuerwehrkommandant
- Agrarmediation
- Betriebsübergabe/-übernahme

Carola Fuchs
- Examinierte Krankenschwester
- Medizinische Kodierfachkraft
- Seniorenbetreuung
Schwerpunkte
- Gesundheit
- Soziales
- Familie

Julian Felix Kreuzer
- Bürokaufmann
- HAYAG International e.V. Projektteam
- St. Michael Amberg, Jugendgruppenleiter
Schwerpunkte
- Mediation in Jugend-Gewalt-Schule
- Jugendliche
- Soziales
- Flüchtlinge
Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren
1.1 Zuständigkeit
Meditoren sind sachkundig und kompetent in der Mediation. Sie müssen eine
einschlägige Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sowie Erfahrungen mit
Mediationstätigkeiten auf der Grundlage einschlägiger Standards oder
Zulassungsregelungen vorweisen.
1.2 Ernennung
Der Mediator vereinbart mit den Parteien geeignete Termine für das
Mediationsverfahren.
Der Mediator vergewissert sich hinreichend, dass er die Voraussetzungen für die
Mediationsaufgabe erfüllt und dass seine Kompetenz angemessen ist, bevor er die
Ernennung annimmt, und stellt den Parteien auf ihren Antrag Informationen zu
seinem Hintergrund und seinen Erfahrungen zur Verfügung.
1.3 Bekanntmachung der Dienste des Mediators
Mediatoren können auf professionelle, ehrliche und redliche Art und Weise ihre
Tätigkeit bekannt machen.
2.1 Unabhängigkeit und Objektivität
Der Mediator darf seine Tätigkeit nicht wahrnehmen bzw., wenn er sie bereits
aufgenommen hat, nicht fortsetzen, bevor er nicht alle Umstände, die seine
Unabhängigkeit beeinträchtigen oder den Anschein eines Interessenkonfliktes
erwecken könnten, offen gelegt hat. Die Offenlegungspflicht besteht im
Mediationsprozess zu jeder Zeit.
Solche Umstände sind:
- eine persönliche oder geschäftliche Verbindung zu einer Partei
- ein finanzielles oder sonstiges direktes oder indirektes Interesse am Ergebnis der Mediation
- eine anderweitige Tätigkeit des Mediators oder eines Mitarbeiters seiner Firma für eine der anderen Parteien
- bei finanziellen Angelegenheiten oder in Bezug auf Wohn-/Pflegesituation
In solchen Fällen darf der Mediator die Mediationstätigkeit nur- wahrnehmen bzw.
fortsetzen, wenn er sicher ist, dass er die Aufgabe völlig unabhängig und objektiv
durchführen kann, sodass die vollkommene Unparteilichkeit gewährleistet ist, und
wenn die Parteien ausdrücklich zustimmen.
2.2 Unparteilichkeit
Der Mediator hat in seinem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber stets
unparteiisch zu sein und ist gehalten, im Mediationsprozess allen Parteien
gleichermaßen zu dienen.
3.1 Verfahren
Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien des Mediationsverfahrens das
Verfahren und die Aufgaben des Mediators und der beteiligten Parteien verstanden
haben.
Der Mediator gewährleistet insbesondere, dass die Parteien vor Beginn des
Mediationsverfahrens die Voraussetzungen und Bedingungen der
Mediationsvereinbarung, darunter insbesondere die einschlägige
Geheimhaltungsbestimmungen für den Mediator und die Parteien, verstanden und
sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben.
Die Mediationsvereinbarung wird auf Antrag der Parteien schriftlich niedergelegt.
Der Mediator leitet das Verfahren in angemessener Weise und berücksichtigt die
jeweiligen Umstände des Falls, einschließlich einer ungleichen Machtverteilung und
des Rechtsstaatsprinzips, eventueller Wünsche der Parteien und der Notwendigkeit
einer raschen Streitbeilegung. Die Parteien können unter Bezugnahme auf
vorhandene Regeln oder anderweitig mit dem Mediator das Verfahren vereinbaren,
nach dem die Mediation vorgenommen werden soll.
Der Mediator kann die Parteien getrennt anhören, wenn er dies für nützlich erachtet.
3.2 Faires Verfahren
Der Mediator stellt sicher, dass alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren
eingebunden sind.
Der Mediator kann das Mediationsverfahren gegebenenfalls beenden und hat die
Parteien davon in Kenntnis zu setzen, wenn:
- er aufgrund der Umstände und seiner einschlägigen Urteilsfähigkeit die vereinbarte Regelung für nicht durchsetzbar oder für
vorschriftswidrig hält - er der Meinung ist, dass eine Fortsetzung des Verfahrens aller Voraussicht nach nicht zu einer Regelung führen wird
3.3 Ende des Verfahrens
Der Mediator ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine
einvernehmliche Einigung der Parteien in voller Kenntnis der Sachlage erzielt wird
und dass alle Parteien die Bedingungen der Regelungen verstehen.
Die Parteien können sich jederzeit aus dem Mediationsverfahren zurückziehen, ohne
dies begründen zu müssen.
Der Mediator kann auf Antrag der Parteien im Rahmen seiner Kompetenz die Parteien
darüber informieren, wie sie die Vereinbarung formulieren können und welche
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie vollstreckbar ist.
3.4 Vergütung
Soweit nicht bereits bekannt, gibt der Mediator den Parteien stets vollständige
Auskünfte über die Kostenregelung, die er anzuwenden gedenkt. Er nimmt kein
Mediationsverfahren an, bevor nicht die Grundsätze seiner Vergütung durch alle
Beteiligten akzeptiert wurden.
Der Mediator wahrt die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem
Mediationsverfahren oder im Zusammenhang damit und hält die Tatsache geheim,
dass die Mediation stattfinden soll oder stattgefunden hat, es sei denn, er ist
gesetzlich oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung zur Offenlegung gezwungen.
Informationen, die eine der Parteien dem Mediator im Vertrauen mitgeteilt hat,
dürfen nicht ohne Genehmigung an andere Parteien weitergegeben werden, es sei
denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe.
European Code of Conduct for Mediators, in englischer Version abgedruckt in ZKM 4/2004, S.148 und nachzulesen unter
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/news/news_adr_code_en.pdf, hier zitierte deutsche Übersetzung in Mediationsreport 8/2004, S. 3.
Unsere Standorte

Unser Engagement
Unser Kinder-/Jugendprojekt »Coole Kids«
Sozialkompetenztraining für Kinder und Jugendliche gegen Ausgrenzung
Mitglied im Netzwerk »Grünes Netz«
Mediation in der Flüchtlingsbewegung