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kkbau | Konzept

Kommunikations­konzept für Bauprojekte.

kkbau ist ein mit den Baubeteiligten auf Ihr Projekt abgestimmtes, passgenaues Kommunikationskonzept. Unser Einsatz reicht von kurzen Beratungen und Interventionen bis hin zu jahrelanger Zusammenarbeit. Dabei arbeiten wir als Ergänzung Ihres Teams oder selbständig in unseren Projekträumen.

Konzept

Kommunikations­konzept.

Unsere Wirtschaftsmediatoren nutzen Ansätze und Methoden aus dem Bereich Mediation/Konfliktprävention und -Intervention im Rahmen einer effizienten Konzeption und Begleitung des  gesamten Projektes. Branchenspezifische Kenntnisse unseres Teams in den für das Projekt relevanten Bereichen unterstützen unsere Effizienz.

Im Bereich der außergerichtlichen Konfliktbeilegung können wir auf einem Pool von schnellen, einvernehmlichen Lösungsverfahren zurückgreifen. Ganz egal ob Vermittlung, Mediation, Adjudikation, Dispute Board, Schiedsgutachten, u.a.     
Wichtig ist für uns die sensible, differenzierte Nutzung dieser verschiedenen Lösungsinstrumente, um effektiv und schnell eine tragfähige Lösung des Problems zu erarbeiten.

Kommunikation im Bereich Planen und Bauern wird tatsächlich selten überschätzt. Die zeitlichen Ressourcen in komplexen Bauvorhaben sind knapp. Missverständnisse, Überraschungen und nicht ausreichende Informationen führen regelmäßig zu Verzögerungen, Nachträgen und damit Kosten. Nachfragen von Betroffenen, Planungsänderungen und Beschwerden können die Umsetzung in der begonnen Umsetzungsphase empfindlich stören und die Realisierung von Bauvorhaben und Projekten dauerhaft verzögern. Mangelnde Information über Bauabläufe und zu erwartende Behinderungen und Störungen wird von den Betroffenen konfrontativ empfunden. Intransparenter Baufortschritt provoziert Misstrauen und Spekulationen, die auf das Projekt und die Beteiligten projiziert werden können.

Vorteile

  • Interdisziplinäre Lösungsmöglichkeiten

  • Methodische Flexibilität

  • Vermeidung von Opportunitätskosten durch Verfahrensfairness

  • Ressourcenkontrolle insbesondere bei hoher Komplexität des Projekts

Mediationsklausel

Beispiel einer Mediationsklausel

1. Die Parteien werden versuchen Streitigkeiten, die bei der Durchführung dieser Vereinbarung entstehen zunächst durch eigene Verhandlung innerhalb der ersten 30 Tage zu lösen.

2. Gelingt den Parteien keine einvernehmliche Lösung, wird binnen 60 Tagen nach Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Mediationsverfahren durchgeführt. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden.

3. Anstelle eigener Verhandlungen können die Parteien auch unmittelbar eine Mediation durchführen. Die Bereitschaft, eine Mediation durchzuführen ist eine Prozessvoraussetzung. Der Mediator hat die Teilnahme zu bescheinigen.

4. Die Auswahl des Mediators obliegt den Parteien. Auch entscheiden sie über die Zahl der zu involvierenden Mediatoren und über deren Anforderungen. Können sie sich nicht auf einen Mediator verständigen, wenden Sie sich an eine vom OLG anerkannte Gütestelle.

5. Entsteht das Bedürfnis für Eilentscheidungen im Verlauf der Verhandlungen, auf die sich die Parteien nicht verständigen können, dann steht es ihnen nach einer begründeten Information an die Gegenseite frei, das Gericht anzurufen. Die Eilbedürftigkeit ist nachzuweisen. Sofern eine Mediation bereits anhängig ist, ist sie dem Mediator zuvor mitzuteilen.

Hintergrund
  • Eine Mediationsklausel erhebt im Regelfall die Durchführung der Mediation zu einer Prozessvoraussetzung, sie muss also bei der Einreichung einer Klage vorliegen

  • Wird trotz dem Vorliegen einer Klausel keine Mediation durchgeführt, ist die Klage dem Willen der Parteien gemäß als unzulässig abzuweisen

  • Das Gericht hat kein Ermessen bei der Auslegung dieser Klausel, allenfalls bei der Frage, ob ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde oder nicht.Vorzuschreiben ist allenfalls, dass die Parteien sich zu einem solchen Verfahren verabreden und es versuchen. Kommt das Gericht dann zu dem Ergebnis, dass ein Mediationsverfahren nicht einmal versucht wurde, dann muss es die Klage als unzulässig abweisen

  • Eine Änderung der bereits bestehenden Verträge hinsichtlich dieser Klausel muss mit dem Vertragspartner einvernehmlich geschehen

© mediation.mh