alternative Streitbeilegung

Was ist Mediation?

Mediation ist als alternative Streitbeilegung (kurz ADR: Alternative Dispute Resolution) dem Mediationsgesetz vom 26.06.2012 als außergerichtliche Konfliktlösungsmethode anerkannt, vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht und vor Gericht zugelassen.

Mediationsklausel

Beispiel einer Mediationsklausel

1. Die Parteien werden versuchen Streitigkeiten, die bei der Durchführung dieser Vereinbarung entstehen zunächst durch eigene Verhandlung innerhalb der ersten 30 Tage zu lösen.

2. Gelingt den Parteien keine einvernehmliche Lösung, wird binnen 60 Tagen nach Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Mediationsverfahren durchgeführt. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden.

3. Anstelle eigener Verhandlungen können die Parteien auch unmittelbar eine Mediation durchführen. Die Bereitschaft, eine Mediation durchzuführen ist eine Prozessvoraussetzung. Der Mediator hat die Teilnahme zu bescheinigen.

4. Die Auswahl des Mediators obliegt den Parteien. Auch entscheiden sie über die Zahl der zu involvierenden Mediatoren und über deren Anforderungen. Können sie sich nicht auf einen Mediator verständigen, wenden Sie sich an eine vom OLG anerkannte Gütestelle.

5. Entsteht das Bedürfnis für Eilentscheidungen im Verlauf der Verhandlungen, auf die sich die Parteien nicht verständigen können, dann steht es ihnen nach einer begründeten Information an die Gegenseite frei, das Gericht anzurufen. Die Eilbedürftigkeit ist nachzuweisen. Sofern eine Mediation bereits anhängig ist, ist sie dem Mediator zuvor mitzuteilen.

Hintergrund
  • Eine Mediationsklausel erhebt im Regelfall die Durchführung der Mediation zu einer Prozessvoraussetzung, sie muss also bei der Einreichung einer Klage vorliegen

  • Wird trotz dem Vorliegen einer Klausel keine Mediation durchgeführt, ist die Klage dem Willen der Parteien gemäß als unzulässig abzuweisen

  • Das Gericht hat kein Ermessen bei der Auslegung dieser Klausel, allenfalls bei der Frage, ob ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde oder nicht.Vorzuschreiben ist allenfalls, dass die Parteien sich zu einem solchen Verfahren verabreden und es versuchen. Kommt das Gericht dann zu dem Ergebnis, dass ein Mediationsverfahren nicht einmal versucht wurde, dann muss es die Klage als unzulässig abweisen

  • Eine Änderung der bereits bestehenden Verträge hinsichtlich dieser Klausel muss mit dem Vertragspartner einvernehmlich geschehen

Mediation ist eine strukturierte Streitbeilegungsmethode, bei der die beteiligten Konfliktparteien unter Verfahrensführung eines Mediators eine gemeinsame Lösung erarbeiten.

Die Ergebnisse der Mediation orientieren sich an den individuellen Vorstellungen der Konfliktpartner und zielen immer auf eine win-win-situation ab.

mediation.mh bietet Ihnen operative Lösungen für Ihren Konflikt.
Ein Lösungsprozess beinhaltet:

  • Kostenlose Erstberatung

  • Organisation der Rahmenbedingungen, Erstkontakt zum Konfliktpartner, Terminfindung, Setting

  • Strukturierung der Verhandlungen

  • Strategisches Controlling der Vereinbarungen

Arten der Mediation

Wirtschafts­mediation.

Innerhalb eines Unternehmens lauern viele Konflikte. Menschen mit unterschiedlichen Meinungen, Charakter und Hierarchien kommen auf begrenztem Raum täglich zusammen. Konflikte stören den informativen Arbeitsfluss, erzeugen ein unproduktives Arbeitsklima und führen nicht selten zu Fehlzeiten und Folgekosten.

Bei Konflikten zwischen Unternehmen steht die Geschäftsbeziehung im Mittelpunkt. Bewährte Verbindungen werden unsicher. Verlässliche Partnerschaften drohen abzubrechen. Häufig verlieren beide Parteien in langwierigen Prozessen. Durch eine ergebnisorientierte Mediation kommt es in den Unternehmen zu beziehungserhaltenden und praktikablen Lösungen. Bei gemeinsam erarbeiteten Lösungen entstehen oft völlig innovative Ansätze, die den Arbeitsablauf verbessern und motiviertes Arbeiten ermöglichen.

Leistungen

  • Sensibler Umgang mit Ihren Informationen
  • Neutrale, geschützte Location
  • SMART Regel (Spezifisch, Messbar, Akzeptiert, Realistisch, Terminierbar)
  • Auf Wunsch externe Experten: Sachverständige, Steuerberater, Juristen
  • Auf Wunsch juristische Prüfung, Vertragsentwurf und notarielle Beurkundung

Intern

  • Betriebliche Konflikte auf Führungsebene
  • Veränderungsprozesse
  • Entwicklungsprozesse
  • Arbeitsrechtliche Konflikte
  • Konflikte im Teambereich

Extern

  • Konflikte zwischen Unternehmen
  • Konflikte mit Kunden und Zulieferern

Arten der Mediation

Mediation im öffentlichen Bereich.

Unterschiedliche Interessen bei Projekten und Planungen im öffentlichen Raum bergen oft viel Spannungen und Emotionen. Eskalierende Auseinandersetzungen zwischen Investoren, Bürgern und Bürgerinnen, Verbänden, Initiativen, Verwaltung und Politik führen zu Handlungsblockaden und stören den sozialen Frieden empfindlich. Gerichtliche Verfahren lösen diese Konflikte selten zur Zufriedenheit der Beteiligten, sind oft unsicher im Ausgang und zeitintensiv.
Mediation stellt eine Alternative dar. Durch neutrale Intervention werden Lösungsstrategien entwickelt, die von allen Seiten getragen werden. Dabei entsteht häufig nachhaltig eine konstruktive Streitkultur.

Leistungen

  • Organisierung und Strukturierung des Ablaufs
  • Gesprächsführung

Arten der Mediation

Shuttle-Mediation.

In eskalierten Streitsituationen, bei hochstrittigen Parteien eine effiziente Konfliktlösungsmethode. Möglich durch Hilfsmittel wie Telefon oder Skype.

Leistungen

  • Organisierung und Strukturierung des Ablaufs
  • Gesprächsführung

Vorteile

  • Organisatorisch einfach durchführbar
  • Schutz der schwächeren Partei
  • Eskalationen zwischen den Parteien sind ausgeschlossen
  • Gemeinsame Lösungen ohne direkten Kontakt mit dem Konfliktpartner
  • Schnelle rechtsverbindliche Lösungen möglich
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