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Klare Köpfe, klare Wege, nachhaltige Lösungen

mediation.mh

mediation.mh ist ein auf Kommunikation und ADR-Verfahren spezialisiertes Büro mit MediatorInnen in Mimbach, Amberg, Regensburg, Potsdam und Starnberg. Wir sind für Sie in der ersten Instanz eine  Anlaufstelle zur Verfahrensklärung.


Arbeitsweise

Europäischer Verhaltenskodex für MediatorInnen.
Kompetenz und Ernennung


1.1 Zuständigkeit

MeditorInnen sind sachkundig und kompetent in der Mediation. Sie müssen eine einschlägige Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sowie Erfahrungen mit Mediationstätigkeiten auf der Grundlage einschlägiger Standards oder Zulassungsregelungen vorweisen.

1.2 Ernennung
MediatorInnen vereinbaren mit den Parteien geeignete Termine für das Mediationsverfahren. Die MediatorInnen vergewissern sich hinreichend, dass sie die Voraussetzungen für die Mediationsaufgabe erfüllen und dass ihre Kompetenz angemessen ist, bevor sie die Ernennung annehmen. Sie stellen den Parteien auf ihren Antrag Informationen zu ihrem Hintergrund und ihren Erfahrungen zur Verfügung.

1.3 Bekanntmachung der Dienste des Mediators
MediatorInnen können auf professionelle, ehrliche und redliche Art und Weise ihre Tätigkeit bekannt machen.

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit


2.1 Unabhängigkeit und Objektivität
Die MediatorInnen dürfen ihre Tätigkeit nicht wahrnehmen bzw. wenn sie bereits aufgenommen wurde, nicht fortsetzen, bevor sie nicht alle Umstände, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen oder den Anschein eines Interessenkonfliktes erwecken könnten, offen gelegt haben. Die Offenlegungspflicht besteht im Mediationsprozess zu jeder Zeit. Solche Umstände sind:

  • eine persönliche oder geschäftliche Verbindung zu einer Partei
  • ein finanzielles oder sonstiges direktes oder indirektes Interesse am Ergebnis der Mediation
  • eine anderweitige Tätigkeit der MediatorInnen oder eines Mitarbeitenden für eine der anderen Parteien
  • bei finanziellen Angelegenheiten oder in Bezug auf Wohn-/Pflegesituationen

In solchen Fällen dürfen die MediatorInnen die Mediationstätigkeit nur wahrnehmen bzw. fortsetzen, wenn sie sicher sind, dass sie die Aufgabe unabhängig und objektiv durchführen können, sodass die vollkommene Unparteilichkeit gewährleistet ist. Alle Parteien müssen dabei ausdrücklich zustimmen.

2.2 Unparteilichkeit
Die MediatorInnen haben in ihrem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber stets unparteiisch zu sein und sind angehalten, im Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen.

Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediationsregelung und Vergütung


3.1 Verfahren

Die MediatorInnen vergewissern sich, dass die Parteien des Mediationsverfahrens das Verfahren und die Aufgaben der MediatorInnen und der beteiligten Parteien verstanden haben. Die MediatorInnen gewährleisten insbesondere, dass die Parteien vor Beginn des Mediationsverfahrens die Voraussetzungen und Bedingungen der Mediationsvereinbarung, darunter insbesondere die einschlägige Geheimhaltungsbestimmungen für die MediatorInnen und die Parteien, verstanden und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben. Die Mediationsvereinbarung wird auf Antrag der Parteien schriftlich niedergelegt.

Die MediatorInnen leiten das Verfahren in angemessener Weise und berücksichtigen die jeweiligen Umstände des Falls, einschließlich einer ungleichen Machtverteilung und des Rechtsstaatsprinzips, eventueller Wünsche der Parteien und der Notwendigkeit einer raschen Streitbeilegung. Die Parteien können unter Bezugnahme auf vorhandene Regeln oder anderweitig mit den MediatorInnen das Verfahren vereinbaren, nach dem die Mediation vorgenommen werden soll. Die MediatorInnen können die Parteien getrennt anhören, wenn sie dies für nützlich erachten.

3.2 Faires Verfahren

Die MediatorInnen stellen sicher, dass alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden sind. Die MediatorInnen können das Mediationsverfahren gegebenenfalls beenden und haben die Parteien davon in Kenntnis zu setzen, wenn:

  • sie aufgrund der Umstände und ihrer einschlägigen Urteilsfähigkeit die vereinbarte Regelung für nicht durchsetzbar oder für vorschriftswidrig halten,
  • sie der Meinung sind, dass eine Fortsetzung des Verfahrens aller Voraussicht nach nicht zu einer Regelung führen wird

3.3 Ende des Verfahrens
Die MediatorInnen ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien in voller Kenntnis der Sachlage erzielt wird und dass alle Parteien die Bedingungen der Regelungen verstehen. Die Parteien können sich jederzeit aus dem Mediationsverfahren zurückziehen, ohne dies begründen zu müssen. Die MediatorInnen können auf Antrag der Parteien im Rahmen ihrer Kompetenz die Parteien darüber informieren, wie sie die Vereinbarung formulieren können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie vollstreckbar ist.

3.4 Vergütung
Soweit nicht bereits bekannt, geben die MediatorInnen den Parteien stets vollständige Auskünfte über die Kostenregelung, die sie anzuwenden gedenken. Sie nehmen kein Mediationsverfahren an, bevor nicht die Grundsätze ihrer Vergütung durch alle Beteiligten akzeptiert wurden.

Vertraulichkeit

Die MediatorInnen wahren die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Mediationsverfahren oder im Zusammenhang damit und halten die Tatsache geheim, dass die Mediation stattfinden soll oder stattgefunden hat. Ausgenommen sie sind gesetzlich oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung zur Offenlegung gezwungen.

Informationen, die eine der Parteien den MediatorInnen im Vertrauen mitgeteilt hat, dürfen nicht ohne Genehmigung an andere Parteien weitergegeben werden. Ausgenommen es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe.

Quelle

"European Code of Conduct for Mediators" 
In englischer Version abgedruckt in ZKM 4/2004 (S.148).
Ebenfalls nachzulesen in der
deutschen Übersetzung des Mediationsreport 8/2004 (S. 3).

Vermittlung

Wie vermitteln wir?

Nach einer Schilderung Ihrer Situation werden wir Ihnen geeignete Verfahren vorstellen. In vielen Ländern ist Mediation als vorgerichtliches Verfahren verankert, in Deutschland als eine Sollbestimmung vor einer Klageerhebung. Damit stehen Ihnen bei uns sehr flexible und schnell einsetzbare Verfahren zur Verfügung.

  • Wir entwickeln projektbezogene Kommunikationskonzepte. Durch Commitment und Konfliktprävention unterstützen wir Sie auf dem Weg zum Projekterfolg.

  • Als Vorinstanz führen wir in unserem Büro über 85 Prozent der strittigen Verfahren zu einer win-win-Situation. Falls das Verfahren wider Erwarten nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt, besteht für Sie die Möglichkeit Ihre Ansprüche gesetzlich durchzusetzen.

  • Präventive Unterstützung im unternehmerischen Konfliktmanagement. Wir bilden beispielsweise Mitarbeitende in Konfliktkommunikation aus, betreuen als Externe innerbetriebliche Angelegenheiten und moderieren Konfliktgespräche am runden Tisch.

  • Konfliktcoaching schafft die Fähigkeit in Konfliktsituationen effiziente Handlungsmuster zu entwickeln, sowie eine professionelle Haltung im Konfliktfall zu erlernen. Erfolgreiche Betriebsübergaben/-übernahmen von Familienbetrieben, einvernehmliche Trennungen in Gesellschaften sowie im Privatbereich sind unter anderem Ergebnisse unserer kommunikativen Unterstützung.

  • Zur Optimierung der persönlichen Streitkultur und einem professionellen Umgang in strittigen Angelegenheiten, schulen wir Interessierte in Mediation und Konfliktcoaching.

Wo vermitteln wir?

Auch wenn Parteien bereits anwaltlich vertreten sind, können wir ein Ruhen des Verfahrens beantragen, um die Angelegenheit einvernehmlich beilegen zu können.

Unsere Mediationen finden zeitnah und flexibel statt, damit schnell Lösungen möglich werden. Kommen Sie bezüglich Ihrer Situation und den Verfahrensmöglichkeiten gerne auf uns zu. 

Wirtschaft

Personalkonflikte:

  • Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen
  • Umstrukturierungen
  • Vertragsstrafen
  • Arbeitszeugnisse
  • Krankmeldungen
  • Wettbewerb
  • Mobbing
  • Urlaub
  • Fehlzeiten

Gesellschafterkonflikte:

  • Gründung/Umstrukturierung von Unternehmen
  • Entnahmepolitik
  • Unternehmensstrategien
  • Vertragsauslegungen
  • Regressansprüche
  • Planung und Gestaltung von Unternehmensnachfolgen
  • Interessenorientierte Vertragsgestaltungen
  • Auseinandersetzungen zwischen GesellschafterInnen, Gesellschaft und GeschäftsführerInnen
Erben und Vererben

Erbengemeinschaften sind häufig Zwangsgemeinschaften und führen nicht selten zu Zerwürfnissen innerhalb der Familie.
Die Erben sehen sich oft gezwungen durch gemeinsames Handeln die Erbteilung herbeizuführen, wenn Sie über ihren Erbteil wirtschaftlich unabhängig verfügen wollen. Sinnvolle Lösungen können am besten einvernehmlich gefunden werden.

Konflikte entstehen häufig wegen:

  • Höhe der Pflichtteilsansprüche
  • Wert der vererbten Nachlassgegenstände, Immobilien und Kunstgegenstände
  • Schulden, Ansprüchen Dritter, Verbindlichkeiten
  • Vollmachten, Testamentsvollstreckung
  • Bestattung
  • Familiengrab

Miete und Wohnen

Streit zwischen:

  • NachbarInnen
  • MieterInnen und VermieterInnen
  • Hausverwaltungen und NachbarInnen
  • Hausverwaltungen und einzelnen MieternInnen

Themen sind oft:

  • Kündigungen (Eigenbedarf, Tod der MieterIn)
  • Schäden am Mietobjekt

Unsere Mediationen werden auch vom Verband Wohneigentum in Anspruch genommen.

Verkehr und Mobiität
  • Drohnenflug
  • Kfz. HändlerInnen und -Werkstätten
  • Verkehrsunfälle

Wir suchen gemeinsam wirtschaftliche und faire Lösungen.

Baukonflikte
  • Generalunternehmungen
  • Leistungs-/Vergütungs- und Haftungskonflikte
  • Bauablaufstörungen
  • Baustillstand
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Projektbegleitung (Nachbarschaft, Bauzeitenpläne, Mängel)

Unsere Verfahren sind vertraulich und ohne Öffentlichkeit, lange Prozess- oder Instanzenwege werden vermieden.

Pflege und Betreuung

Konflikte zwischen:

  • Angehörigen
  • Betreuungsbevollmächtigten und Angehörigen
  • Pflegepersonal und Angehörigen
  • bei finanziellen Angelegenheiten oder in Bezug auf die Wohn-/Pflegesituation
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