Alternative Streitbeilegung
Mediation ist eine strukturierte Streitbeilegungsmethode, bei der die beteiligten Konfliktparteien unter Verfahrensführung eines Mediators oder einer Mediatorin eine gemeinsame Lösung erarbeiten.
Die Ergebnisse der Mediation orientieren sich an den individuellen Vorstellungen der KonfliktpartnerInnen und zielen immer auf eine win-win-Situation ab.
Mediation ist als alternative Streitbeilegung (kurz ADR: Alternative Dispute Resolution) dem Mediationsgesetz vom 26.06.2012 als außergerichtliche Konfliktlösungsmethode anerkannt, von dem Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht und vor Gericht zugelassen.
Mediationsklausel
Eine Mediationsklausel erhebt im Regelfall die Durchführung einer Mediation zu einer Prozessvoraussetzung. Sie muss also bei der Einreichung einer Klage vorliegen. Wird trotz dem Vorliegen einer Klausel keine Mediation durchgeführt, ist die Klage, dem Willen der Parteien gemäß, als unzulässig abzuweisen.
Das Gericht hat kein Ermessen bei der Auslegung dieser Klausel. Allenfalls bei der Frage, ob ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde oder nicht. Oft wird vorausgesetzt, dass die Parteien sich zu einem solchen Verfahren verabreden. Kommt das Gericht dann zu dem Ergebnis, dass ein Mediationsverfahren nicht durchgeführt wurde, muss es die Klage als unzulässig abweisen.
Eine Änderung der bereits bestehenden Verträge hinsichtlich dieser Klausel muss mit dem Vertragspartner einvernehmlich geschehen.
- Die Parteien werden versuchen Streitigkeiten, die bei der Durchführung dieser Vereinbarung entstehen, zunächst durch eigene Verhandlung innerhalb der ersten 30 Tage zu lösen.
- Gelingt den Parteien keine einvernehmliche Lösung, wird binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Mediationsverfahren durchgeführt. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden.
- Anstelle eigener Verhandlungen können die Parteien auch unmittelbar eine Mediation durchführen. Die Bereitschaft auf beiden Seiten eine Mediation durchzuführen, ist eine Prozessvoraussetzung. Der/die MediatorIn hat die Teilnahme zu bescheinigen.
- Die Auswahl des Mediators obliegt den Parteien. Auch entscheiden sie über die Zahl der zu involvierenden MediatorInnen und über deren Anforderungen. Können sie sich nicht auf eine/n MediatorIn verständigen, wenden sie sich an eine vom Oberlandesgericht (OLG) anerkannte Gütestelle.
- Entsteht das Bedürfnis für Eilentscheidungen im Verlauf der Verhandlungen auf die sich die Parteien nicht verständigen können, dann steht es ihnen nach einer begründeten Information an die Gegenseite frei, das Gericht anzurufen. Die Eilbedürftigkeit ist nachzuweisen. Sofern eine Mediation bereits anhängig ist, ist sie dem/der MediatorIn zuvor mitzuteilen.
Arten der Mediation
Innerhalb eines Unternehmens gibt es ein großes Konfliktpotential. Täglich kommen Menschen mit individuellen Ansichten und Charakteren in festen Strukturen zusammen. In diesem Umfeld stören Konflikte den informativen Arbeitsfluss, erzeugen ein unproduktives Arbeitsklima und führen nicht selten zu Fehlzeiten und Folgekosten.
Bei Konflikten zwischen Unternehmen steht die Geschäftsbeziehung im Mittelpunkt. Bewährte Verbindungen werden unsicher. Verlässliche Partnerschaften drohen abzubrechen. Häufig verlieren beide Parteien in langwierigen Prozessen. Eine ergebnisorientierte Mediation führt meist zu beziehungserhaltenden und praktikablen Lösungen. Bei gemeinsam erarbeiteten Lösungen entstehen häufig qualitative und innovative Ansätze, die den Arbeitsablauf verbessern und ein motiviertes Arbeiten wieder ermöglichen.
Leistungen
- Sensibler Umgang mit Ihren Informationen
- Neutraler, geschützter Raum
- SMART Regel (Spezifisch, Messbar, Akzeptiert, Realistisch, Terminierbar)
- Auf Wunsch Einbezug externer ExpertInnen (Sachverständige, SteuerberaterInnen, JuristInnen)
- Auf Wunsch juristische Prüfung, Vertragsentwurf und notarielle Beurkundung
Intern
- Betriebliche Konflikte auf Führungsebene
- Veränderungsprozesse
- Entwicklungsprozesse
- Arbeitsrechtliche Konflikte
- Konflikte im Team
Extern
- Konflikte zwischen Unternehmen
- Konflikte mit KundInnen und ZulieferInnen
Arten der Mediation
Unterschiedliche Interessen bei Projekten und Planungen im öffentlichen Raum bergen häufig aufgeladene Emotionen und Spannungen. Eskalierende Auseinandersetzungen zwischen InvestorInnen, BürgerInnen, Verbänden, Initiativen, Verwaltungen und politischen Instituationen führen zu Handlungsblockaden und stören den sozialen Frieden. Gerichtliche Verfahren lösen diese Konflikte selten zur Zufriedenheit aller Beteiligten, sind oft unsicher im Ausgang und zeitintensiv.
Mediation stellt eine nachhaltige und effektive Alternative dar. Durch neutrale Intervention werden Lösungsstrategien entwickelt, die von allen Seiten getragen werden. Dabei entsteht eine konstruktive Streitkultur.
Leistungen
- Organisation und Strukturierung des Ablaufs
- Gesprächsführung
Arten der Mediation
In eskalierten Streitsituationen sowie bei hochstrittigen Parteien ist Shuttle-Mediation eine effiziente Konfliktlösungsmethode.
Bei dieser Form der Konfliktvermittlung, findet eine räumliche Trennung der Konfliktparteien statt, um ihre Anliegen und Perspektiven separat mit dem Mediator oder der Mediatorin zu teilen. Diese Methode bietet den Beteiligten einen sicheren Raum, um ihre Standpunkte offen zu besprechen.
Wir verstehen die Sensibilität von Konfliktsituationen und setzen die Shuttle-Mediation gezielt ein, um eine neutrale und unterstützende Umgebung zu schaffen. Dies ermöglicht es den Konfliktparteien, ihre Anliegen offen und ehrlich zu äußern, während der Mediator oder die Mediatorin hilft, Missverständnisse aufzuklären, gemeinsame Interessen zu identifizieren und konstruktive Lösungen zu finden.
Diese Methode eignet sich besonders für Fälle, in denen direkte Interaktionen zwischen den Konfliktparteien herausfordernd oder unerwünscht sind. Durch die räumliche Trennung wird die emotionale Belastung reduziert, während gleichzeitig eine effiziente und zielgerichtete Kommunikation ermöglicht wird.
Leistungen
- Organisation und Strukturierung des Ablaufs
- Gesprächsführung
Vorteile
- Organisatorisch einfach durchführbar
- Schutz der schwächeren Partei
- Eskalationen zwischen den Parteien sind ausgeschlossen
- Gemeinsame Lösungen ohne direkten Kontakt mit den KonfliktpartnerInnen
- Schnelle, rechtsverbindliche Lösung möglich
Monika Hebeisen
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